Jetzt noch wechseln – GKV-Reform: Jetzt noch bis zum 30. September 2026 zur DKV wechseln! !
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Private Krankenversicherung - 2 Ärzte die sich unterhalten

Private Krankenversicherung

Gesundheit beginnt mit der richtigen Entscheidung

  • Immer bestens behandelt - beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus. Und schnell wieder gesund mit dem exklusiven DKV Fallmanagement.
  • Mehr als Kostenerstattung - seit über 90 Jahren sind wir mit höchster Kompetenz auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherung tätig.
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Die Leistungsunterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Laut einer Studie des Allensbach-Instituts sind 92 % der Privatversicherten mit den Leistungen ihrer privaten Krankenversicherung sehr zufrieden.

Hier finden Sie die Gründe für die hohe Zufriedenheit auf einen Blick:

Die private Krankenversicherung (PKV) Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Als Privatpatient freie Arztwahl
(z. B. renommierte Spezialisten)
Facharztbesuch nur mit Überweisung
Arzneimittel (auch nicht verschreibungspflichtige) Rabattierte Arzneimittel (vorrangig Generika)
Sehhilfen Sehhilfe nur in Ausnahmefällen
Leistungen für Heilpraktiker Keine Leistungen für Heilpraktiker
Vorsorge über gesetzliche Programme hinaus Vorsorge auf gesetzliche Programme begrenzt
Versorgung mit Hilfsmitteln ohne Begrenzung auf gesetzliche Festbeträge Versorgung mit Hilfsmitteln bis Festbeträge/Höchstpreise
Zahnersatz: hohe Erstattung
(auch Implantate)
Zahnersatz: nur Befundzuschuss
(geringfügig bei Implantatversorgung)
Freie Krankenhauswahl Arzt legt Krankenhaus fest
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus möglich Mehrbettzimmer im Krankenhaus
Wahlarzt im Krankenhaus (z. B. Chefarzt) Stationsarzt im Krankenhaus (keine Auswahl)

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundversorgung, die für alle Versicherten gleich ist. Die Beiträge bemessen sich an der Höhe des Einkommens. Sie basiert auf einem solidarischen Prinzip: Alle zahlen in einen Topf ein; aus diesem werden die Ausgaben aller gedeckt. Das heißt, wer mehr einzahlt, dem stehen deswegen nicht automatisch verbesserte Leistungen zu.

Eine private Krankenversicherung bietet individuell wählbaren Versicherungsschutz. Die Beitragshöhe errechnet sich nach dem gewählten Tarif, dem eigenen Alter und Gesundheitszustand. Somit ist das System deutlich individueller.

Selbständige, Beamte und auch Freiberufler entscheiden selbst, wie sie krankenversichert sein möchten.

Auch Arbeitnehmer haben die Wahl: Zumindest, wenn Sie regelmäßig mehr als 77.400 Euro verdienen (aktuelle Versicherungspflichtgrenze), können Sie sich freiwillig privat absichern. Alle Arbeitnehmer, die weniger verdienen, müssen sich automatisch gesetzlich krankenversichern.

Nutzen Sie einfach die Krankenzusatzversicherungen der DKV. Dann sichern Sie sich ebenfalls Leistungen wie ein Privatpatient: Chefarzt und Einbettzimmer im Krankenhaus oder Eigenbeteiligung bei Zahnersatz werden so auch für gesetzlich Versicherte bezahlbar.

Rechnungen vom Arzt oder über z. B. Aufenthalte im Krankenhaus erhalten Sie persönlich und können diese dann bei Ihrem Versicherer einreichen. Die Rechnungen werden geprüft und Ihr Versicherer überweist die Erstattung der versicherten Leistungen auf Ihr Konto. Bei hohen Rechnungen für aufwendige Behandlungen können die Kosten auch direkt verrechnet werden. Dann müssen Sie keine großen Beträge auslegen.

Die monatlichen Beiträge richten sich nach dem gewählten Tarif, Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Die Beiträge orientieren sich nicht an Ihrem Einkommen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Nutzen Sie den Tarifrechner.

Es sind Kündigungsfristen zu beachten. Bereits jetzt freiwillig in der GKV-Versicherte müssen 2 Monate im Voraus kündigen. Werden Sie erstmals freiwilliges Mitglied der GKV durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze, gibt es andere Regelungen. Sie können in manchen Fällen sogar rückwirkend kündigen. Wir beraten Sie gerne. 

Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt maximal die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung, aber nicht mehr als die Hälfte des tatsächlich an die private Krankenversicherung zu zahlenden Beitrags.

Durch die sehr starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.01.2027 können Privatversicherte von einem deutlich höheren Arbeitgeberzuschuss profitieren.

Nein. Kinder oder andere Familienmitglieder müssen separat versichert werden. Neugeboren Kinder können in der Regel ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten innerhalb von 2 Monate nach Geburt zum Versicherungsschutz angemeldet werden.

 

Ja. Sie genießen auch im Ausland Schutz, bei Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR allerdings nur, sofern Sie sich nur zeitlich begrenzt dort aufhalten. Die Höhe der Erstattungen ist abhängig von der Tarifwahl.

Wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben, werden diese bei der Antragsaufnahme geprüft. Evtl. wird dann ein Risikozuschlag erhoben oder ein gewisser Leistungsumfang aus der Versicherung ausgeschlossen. In Einzelfällen kann die Versicherung auch abgelehnt werden. Dies muss jedoch für den Einzelfall geprüft werden. Bitte achten Sie darauf, alle Angaben wahrheitsgemäß und ausführlich zu gestalten.

 

Durch die erhebliche Anhebung der gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 01.01.2027 von aktuell 77.400 Euro auf voraussichtlich 84.600 Euro wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für viele freiwillig GKV-versicherte Gutverdiener deutlich schwieriger. Verpassen Sie nicht das Wechselfenster, um noch zu den aktuellen Bedingungen zur DKV zu wechseln.

HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.

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